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NEUES VOM BGH

Neues zum Thema "Sale and rent back"

https://tinyurl.com/vts2y42x

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WEIHNACHTSDEKO

- was ist erlaubt?

Lichterketten, Duftkerzen, Türkränze. Was muss der Vermieter dulden?

Generell gilt: nur was andere nicht stört, ist gestattet. Grell blinkende Lichterketten können den Nachbarn den Schlaf rauben und auch Duftkerzen im Treppenhaus werden als bestimmungswidriger Gebrauch der Mietsache gewertet. 

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DER WINTER VOR GERICHT

Die Beseitigung von Schnee und Eis obliegt in der Regel dem Vermieter oder Grundstückseigentümer. Mieter müssen nur dann räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Der Vermieter muss aber nicht selbst der Räumpflicht nachkommen, vielmehr kann er die Arbeiten auch durch einen Hausmeisterdienst verrichten lassen. Die anfallenden Kosten können dann als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Informationen zur Verkehrssicherungspflicht

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